Übungsköpfe
Wichtige Informationen
über die Übungsköpfe, die den Auszubildenden während der ÜBL von der Friseur-Innung zur Verfügung gestellt werden.
FRI 1
- Ein Übungskopf Teeny (für den klassischen Damenhaarschnitt und die dauerhafte Umformung) muss in FRI 2+3 wieder mitgebracht werden
- Ein Übungskopf Quadra (für die vier Basistechniken) muss in FRI 3 wieder mitgebracht werden
- Ein Übungskopf Boy mit Bart (für den klassischen Facon)
FRI 2
- Ein Übungskopf Teeny (für die modischen Damenhaarschnitte und die modische Farbgestaltung) muss in FRI 3 wieder mitgebracht werden
- Ein Übungskopf Boy mit Bart (für die modischen Herrenhaarschnitte und Bartformen) verbleibt in der Bildungsstätte
FRI 3
- In diesem Lehrgang werden an den mitgebrachten Übungsköpfen aus FRI 1 und FRI 2 Färbetechniken trainiert.
- Des weiteren stehen den Auszubildenden mehrere Langhaarübungsköpfe zur Verfügung, an denen Steck- und Flechtelemente trainiert werden.
- Die Übungsköpfe sind bis zum Ende der dritten ÜBL Eigentum der Innung und dürfen weder geschnitten noch gefärbt werden.
- Bei Zuwiderhandlung oder Abhandenkommen der Übungsköpfe werden diese in Rechnung gestellt.